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Drei gefährdete Pilze in bedrohten Habitaten

1. Der Rosarote Saftling (Hygrocybe calyptriformis)
Hygrocybe calyptriformis
Der Rosarote Saftling: Ein vom Aussterben bedrohter Wiesenpilz
Foto: M. Wilhelm

Die Fruchtkörper fallen mit dem spitzkegeligen Hut von 3-7 cm Durchmesser und der rosaroten Hutfarbe sofort auf. Die Hutoberfläche ist matt und glatt, die Lamellen jung rosarot, später blass weisslich, der Stiel 5-8 x 0.5-1 cm, zylindrisch, weisslich, bisweilen etwas rosa, hohl, brüchig.
Der Rosarote Saftling erscheint auf mageren Weiden und mageren Wiesen vor allem in der montanen bis subalpinen Stufe, oft zusammen mit anderen farbigen Saftlingsarten.
Die Nachweise des Rosaroten Saftlings stammen insbesondere von mageren Weiden aus den nördlichen Voralpen und dem Jura. Im Mittelland ist die Art verschwunden.
Saftlinge wurden früher gelegentlich als Speisepilze gesammelt. Dank Aufklärungsarbeiten von Pilzvereinen und Pilzkontrollstellen werden Saftlinge heutzutage als schützenswerte Arten breit akzeptiert und kaum mehr gesammelt.
Der Verlust geeigneter Biotope gefährdet die schweizerischen Vorkommen stark. Die Pilze brauchen eine Weide oder eine magere Wiese, die über Jahre gleichartig extensiv genutzt wird (traditionelle Mahd und Beweidung). Ein einziger Kunstdüngereinsatz lässt die Pilze für immer verschwinden. Der Schutz der mageren Wiesen und Weiden, ausgedehnt bis in die Sömmerungsgebiete alpiner Weiden hilft, diese Art zu erhalten.

2. Fingerhutverpel (Verpa conica)
Verpa conica
Fingerhutverpel: Ein Frühlingspilz der Auenwälder, potenziell gefährdet
Foto: G. Martinelli

Die eher kleinen Fruchtkörper von 3-13 cm Höhe haben einen glocken- bis fingherhutförmigen, honig- bis rostbraunen Hut, der unregelmässig runzelig ist. Der Stiel ist glatt, hohl und weiss. Die Fingerhutverpel ist mit den Morcheln verwandt und erscheint gleich wie diese im Frühling (April bis Mai). Sie liebt sandige, kalkhaltige Böden entlang von Fluss- und Bachufern, sowie entlang von Hecken mit Weissdorn und Waldrändern.Gefahr droht der Fingerhutverpel durch Zerstörung oder Veränderung des Standortes, sei dies durch zu intensive Trittbelastung durch Erholungstourismus entlang von Flüssen und Bächen, durch wasserbaulich bedingte Befestigungen flacher Uferbereiche, durch die intensive Landwirtschaft, welche durch Überdüngung und Fungizideinsatz Saumgesellschaften entlang von Hecken und Waldrändern zerstört.

Um die Fingerhutverpel zu erhalten, müssen somit genügend flache, sandige Überflutungsgebiete entlang von Bächen und Flüssen zur Verfügung stehen (Auenschutz). An belasteten Orten sollten Freizeitaktivitäten gelenkt werden; beim Heckenschutz ist auf die Entwicklung von möglichst breiten ungedüngten Säumen zu achten.

3. Der Lärchen- oder Apothekerschwamm (Laricifomes officinalis)
Laricifomesofficinalis
Der Lärchen- oder Apothekerschwamm: Eine verletzliche Art
Foto: G. Frossard

Die harten, mehrjährigen Fruchtkörper sind konsolen- bis hufförmig, alt auch lang zylindrisch, 10-15 cm breit, 10.20 cm lang, 5-15 cm vom Substrat abstehend.Der Lärchenschwamm ist ein typischer, Holz abbauender Pilz. Seine Fruchtkörper erscheinen vor allem an abgestorbenen Teilen von stehenden Lärchenstämmen, gelegentlich auch an toten, liegenden Stämmen. Mit dem Lärchenschwamm infizierte Bäume können noch Jahrzehnte leben. Alle bekannten Fundorte in der Schweiz liegen im Bereich des subalpinen Arven-Lärchenwaldes. Ausserhalb des natürlichen Lärchenareals ist er kaum zu finden, womit der Lärchenschwamm ein typischer Pilz der zentralen Hochalpen ist.

Der Lärchenschwamm gilt seit alters her unter dem Namen Apothekerschwamm als Heilmittel, wohl aufgrund seiner abführenden und schweisshemmenden Wirkung. Der Lärchenschwamm war über Jahrhunderte hinweg ein sehr begehrter Pilz. Er erzielte früher hohe Preise, was vermuten lässt, dass die Pilzvorkommen der Nachfrage kaum gerecht und die Fruchtkörper intensiv gesammelt wurden.
Der Lärchenschwamm ist einer der wenigen Baumschwämme, die praktisch nur an einer Baumart vorkommen; er ist  nämlich fast ausschliesslich an Lärchenholz innerhalb des natürlichen, autochthonen Lärchenverbreitungsgebiets gebunden. Die Schweiz trägt innerhalb von Europa somit für den Fortbestand der Populationen dieser Art eine hohe Verantwortung.

Um den Pilz zu erhalten, müssen alte Lärchen mit Stammverletzungen stehen gelassen und alte Lärchenwälder in ihrem Bestand geschützt werden (Skipisten!). Die Fruchtkörper dürfen nicht entfernt werden, damit der langsam wachsende Pilz sich fortpflanzen kann.