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Foto: P. Longatti
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Pilzschutz in der Schweiz konzentriert sich gegenwärtig auf Einschränkungen beim Pflücken von Pilzfruchtkörpern. Diverse Kantone kennen Sammelbeschränkungen (Schontage, Mengenbeschränkungen) für wildlebende Pilze. Pilzreservate mit einem generellen Pflückverbot existieren in Graubünden (z.B. in der Gemeinde Bonaduz).
Artenschutz fokussiert auf jede einzelne Art, ganz besonders auf gefährdete Arten. Mit guten Kenntnissen der Ökologie und Biologie und gezielten Abklärungen zu konkreten Bedrohungen wird versucht, Massnahmen zum Schutz der entsprechenden Art zu formulieren und umzusetzen.