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Typenprüfung von LawinenverbauungenWerden für Lawinenverbauungen Subventionen des Bundes beansprucht, so dürfen in diesen Verbauungen nur offiziell geprüfte und zugelassene Werktypen bzw. Ankermörtel verwendet werden. Die Prüfung erfolgt unter der Leitung der Expertenkommission Lawinen und Steinschlag (EKLS) in enger Zusammenarbeit mit dem SLF. Die offizielle Freigabe erfolgt durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Stützwerke werden in der Schweiz gemäss der technischen Richtlinie für den Lawinenverbau im Anbruchgebiet (2007) und weiteren einschlägigen Normen wie z.B. der Stahlbau Norm SIA 263 bemessen. Hersteller von Stützwerken oder Ankermörtel, die ihr Produkt prüfen wollen, müssen beim BAFU (Abt. Gefahrenprävention, 3003 Bern) ein Prüfungsgesuch einreichen (Tab. 1). Das SLF prüft bei Neukonstruktionen in einem ersten Schritt die statischen Berechnungen und die Planunterlagen. Wesentliche Punkte sind die angenommenen Schneedruckkräfte, die Berechnung der Schnittkräfte und die Tragsicherheitsnachweise der einzelnen Bauteile. Zusätzlich werden die Fundationen und der Korrosionsschutz geprüft. Weiter wird die Verwendbarkeit des Stützwerkes aus der Sicht der Schnee- und Lawinenmechanik beurteilt. Zuhanden des Gesuchsstellers und des BAFU wird ein Prüfbericht erstellt. Anschliessend beurteilt die EKLS die praktische Verwendbarkeit des Stützwerkes. Bei völlig neuartigen Stützwerken wird ein Winterversuch verlangt. In einer Lawinenverbauung werden Versuchswerke aufgestellt, die sich während mindestens 2 Wintern bewähren müssen. Das SLF begleitet diese Winterversuche. Enthält das zu prüfende Stützwerk keine wesentlich neuen Komponenten wird im Allgemeinen nur ein Montagversuch verlangt, wo das Aufstellen des Stützwerkes begutachtet wird. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Stützwerk durch das BAFU freigegeben und in der Typenliste Lawinenverbau eingetragen.Tabelle 1: Ablauf der Typenprüfung bei Stützwerken. Tabelle 1: Ablauf der Typenprüfung bei Stützwerken
Zu 2: Das BAFU registriert die Anmeldung und Unterlagen und orientiert in Absprache mit dem SLF den Hersteller über das weitere Vorgehen und die Termine. Zu 3: Das SLF prüft die statischen Berechnungen und Planunterlagen. In einem Prüfbericht werden falls notwendig die festgestellten Mängel zusammengestellt. Die korrigierten Unterlagen sind dem SLF zur erneuten Prüfung einzureichen. Zu 5: Die EKLS teilt dem Gesuchssteller nach der Prüfung der Planunterlagen mit ob und wie die Prüfung im Gelände stattfindet. Anschliessend erfolgt eine Gesamtbeurteilung, welche auch eine Empfehlung ans BAFU über die Zulassung (ja/nein) enthält. Zu 6: Das BAFU entscheidet über die Zulassung des Werktypes. Das BAFU führt eine Typenliste KontaktDownloads
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