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Projektdauer: 2008 - 2009

Biotopschutzkosten in der Schweiz

Hochmoor
Flachmoor
Trockenwiesen
Auen
Amphibienlaichgebiete

Was kostet es, die vom Gesetz verlangten Ziele des nationalen Biotopschutzes zu erreichen?

Biotope nationaler Bedeutung – Qualitätsverlust schreitet voran trotz gesetzlichem Schutz

Um ökologisch besonders wertvolle Flächen vor Siedlungsdruck und landwirtschaftlicher Intensivierung zu schützen, schuf die Schweiz die nationalen Inventare: Diese listen die wertvollsten Hoch- und Flachmoore, Auen, Amphibienlaichgebiete und bald auch Trockenwiesen- und –weiden auf.

An vielen Orten allerdings verlieren die geschützten Biotope an Qualität, wie Erfolgskontrollen zeigen.

Die Gesetze für den Schutz wären vorhanden, doch offenbar klappt der Vollzug nicht. Dies lässt vermuten, es fehle an finanziellen Mitteln.

Fehlt es an Geld?

Wie viele Mittel wären nötig, um die Biotope nationaler Bedeutung so zu schützen, wie es das Gesetz verlangt?

Gut doppelt so viele Mittel sind nötig

Eine Studie von WSL, Pro Natura und dem Forum Biodiversität Schweiz zeigt, dass für den gesetzeskonformen Schutz und die Pflege der Biotope von nationaler Bedeutung jährlich 148 – 183 Millionen Franken nötig sind. Zu diesen jährlichen Kosten kommen einmalige Kosten von 700 Millionen bis anderthalb Milliarden Franken, um die inventarisierte Qualität wieder herzustellen.

Eine knappe Zusammenstellung von Zahlen sowie die Studie finden Sie:

Weitere Information
Pressereaktionen
  • NZZ, 8.04.2009: Zu wenig Mittel für den Biotopschutz - National bedeutsame Biotope drohen weiter Schaden zu nehmen. [PDF
  • Schwab, F., 2009: Mehr Geld für die wertvollsten Biotope. PUSCH Thema Umwelt 2/2009: 22-23. [PDF]
Mitarbeitende des Projektteams für weitere Informationen
Weitere Mitglieder des Projektteams
  • Felix Kienast (WSL), Sascha Ismail (ehem. WSL), Franziska Schwab (ehem. Pro Natura)

Die Studie wurde hauptsächlich von der MAVA-Stiftung für Naturschutz finanziert. 

Stichworte Biotopschutzkosten, Biotope von nationaler Bedeutung, Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG), Trockenwiesen und –weiden (TWW), Moore, Amphibienlaichgebiete, Auengebiete, NHG-Beiträge