Mit
Insektiziden behandelte Stämme dürfen nicht mehr auf ein
Nasslager kommen. Alle in der Schweiz zugelassenen Produkte sind
Fischgifte, und es besteht die Gefahr, dass es durch kontaminiertes
Beregnungswasser zu einem Fischsterben kommt.
Lebendkonservierung: Bei Bäumen am Stock möglich. Je nach
Baumart, Witterung und Mikroklima (Beschattung) ist eine
qualitätserhaltende "Lagerung" nur wenige Monate bis
über ein Jahr möglich. In höhern Lagen trocknen liegende Stämme
generell langsamer aus.