Neu in der Schweiz gefunden: Phytophthora ramorum, eine gefährliche Quarantänekrankheit

Im September 2003 wurde diese Krankheit erstmals in der Schweiz in einer Baumschule des Mittellandes gefunden. Befallen waren Viburnum bodnantense, sowohl in Containern als auch im Freiland.

Wieso gilt P. ramorum als gefährlich? In den Küstenregionen um San Francisco (Kalifornien, USA) wird seit 1995 der 'Plötzliche Eichentod' (engl. Sudden Oak Death) beobachtet, der durch P. ramorum verursacht wird. Betroffen ist ein Gebiet von über 300 km Länge. In Oregon wurden 2001 erste Funde gemacht. Bis jetzt wurden 19 Pflanzenarten aus 11 Familien befallen (vgl. Tabelle), die zum Teil nahe Verwandte in Europa haben. http://cemarin.ucdavis.edu/index2.html, http://www.suddenoakdeath.org/

Symptome auf Schneeball: (Viburnum sp.): Der Befall erfolgt an der Stammbasis. Die Pflanze welkt rasch (Abb. 1). Das befallene Gewebe unter der Rinde verfärbt sich braun und stirbt ab (Abb. 2). Die Wurzeln sind nicht betroffen.

Biologie: Phytophthora-Arten gehören zu den niederen Pilzen. Auf der Pflanzenoberfläche bildet P. ramorum üppig Sporangien, welche mit Wind und Regentropfen verbreitet werden (Abb. 3). Aus den Sporangien schlüpfen bei geeigneten Bedingungen die Zoosporen. Diese schwimmen aktiv im Wasser und infizieren die Wirtspflanzen über Spaltöffnungen, Lentizellen und Wunden. Mit Dauerorganen (Chlamydosporen) (Abb. 4) kann der Erreger auch widrige Bedingungen überleben. Feuchte Bedingungen erhöhen die Infektionsgefahr, weshalb 'Ueberkopf-Beregnung' vermieden werden sollte.

Die Verbreitungswege von P. ramorum sind noch nicht völlig geklärt. Die grösste Gefahr bilden befallene Pflanzen. Es wird vermutet, dass die meisten Infektionsherde in Europa auf wenige infizierte Baumschulen in den Niederlanden und Deutschland zurückzuführen sind.

P. ramorum befällt nur die oberirdischen Pflanzenteile, überlebt aber wahrscheinlich im und auf dem Boden auf abgestorbenen Pflanzenteilen. Es besteht ein grosses Risiko, die Krankheit mit scheinbar gesunden Pflanzen (die latent infiziert sind), mit Pflanzenresten und mit Erdproben zu verschleppen.

Ueber wirksame Bekämpfung der Krankheit mit Fungiziden liegen noch keine Erfahrungen vor.

In Europa sind v.a. Viburnum sp. und Rhododendron sp. in Baumschulen und Gärten betroffen, aber der Erreger wurde auch schon aus weiteren Zierpflanzen isoliert. (vgl. Tabelle)

In den USA wurde P. ramorum bis jetzt auf 19 Pflanzenarten aus 11 Familien gefunden, u.a. auf Umbellularia californica (Lauraceae) und Vaccinium ovatum (Ericaceae), die nahe Verwandte in Europa haben. P. ramorum konnte auch aus Nadeln und Zweigen von Sequoia sempervirens und Douglasie isoliert werden. (vgl. Tabelle)

Zur Ausmerzung der Krankheit werden folgende Massnahmen angeordnet:

  • Alle befallenen Pflanzen und alle anfälligen Pflanzen (Tabelle 1 mit * bezeichnet) sind im Umkreis von 2 m von befallenen Pflanzen zu vernichten (Verbrennen, z. B. Kehrichtverbrennung). Bei Pflanzen in Containern müssen die Erde und der Topf ebenfalls verbrannt werden. Die befallenen Pflanzen dürfen nicht durch Kompostieren vernichtet werden, da das Abtöten des Pilzes durch Kompostieren zu unsicher ist und die Gefahr in sich birgt, dass mit dem Kompost der Pilz verschleppt wird.
  • In den befallenen Beeten und Quartieren muss das potentielle Infektionsmaterial (Blätter, Pflanzenreste) entfernt werden.
  • Während zweier Jahre dürfen keine anfälligen Pflanzen (Tabelle 1 mit * bezeichnet) in diese Quartiere gesetzt bzw. gestellt werden.
  • Im Umkreis von 10 m von den befallenen Pflanzen müssen alle anfälligen Pflanzen (Tab. 1 mit * bezeichnet) zurückbehalten werden. Auch für die restlichen Pflanzen der befallenen Partie gilt eine Verkaufssperre. Diese wird aufgehoben, wenn in drei Monaten aktiven Wachstums der Pflanzen nach Feststellung des Befalls kein weitere Befall durch P. ramorum festgestellt wird.
  • Es muss strikte vermieden werden, dass Erde von befallenen Quartieren mit Schuhen und Werkzeugen verschleppt wird. Der Zutritt zu befallenen Quartieren  muss beschränkt und geregelt werden.
  • Alle Wirtspflanzen von P. ramorum müssen periodisch am Erzeugungsort  bzw. in der Baumschule kontrolliert werden.

Meldepflicht: Befallsverdächtige Pflanzen müssen dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden: Dr. Bruno Stadler, Eidg. Pflanzenschutzdienst, c/o WSL, Zürcherstrasse 111, 8903 Birmensdorf (Tel.:  01 739 22 67; e-mail: bruno.stadler@wsl.ch)

Pflanzenpass in der Schweiz. Die Wirtspflanzen von P. ramorum werden ab 2004 in der Schweiz dem Pflanzenpassregime http://www.blw.admin.ch/rubriken/00164/index.html?lang=de unterstellt. Dies bedeutet, dass Baumschulen oder Händler, welche Wirtspflanzen einführen, produzieren oder an Professionelle verkaufen, sich beim Bundesamt für Landwirtschaft anmelden müssen.

Weitere Informationen zu P. ramorum:

Abb. 1: welkender Viburnum

Abb. 2: nekrotische Stammbasis

Abb. 3: Sporangien von P. ramorum

Abb. 4: Chlamydosporen von P. ramorum


© 2004 WSL - U. Heiniger, 6.1.2004