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Die Rothenthurm-Initiative

Das Schweizer Volk nahm am 6. Dezember 1987 mit grosser Mehrheit die Rothenthurm-Initiative zum Schutze der Moore und Moorlandschaften an. Der Bund hat auf dieser Grundlage und gestützt auf das Eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetzt drei Inventare geschaffen:

  • das Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore
  • das Bundesinventar der Flachmoore
  • das Bundesinventar der Moorlandschaften

Diese Bundesinventare bestimmen nach gesamtschweizerisch einheitlichen Kriterien, welches die besonders wertvollen, schönen und deshalb schutzwürdigen Flächen sind.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen

Die Umsetzung des Moorschutzes im weitesten Sinne läuft aufgrund der Vorgabe der Bundesverfassung. Art. 78 sexies, Abs. 5 lautet:

Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung sind geschützt. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden. Ausgenommen sind Einrichtungen, die dem Schutz oder der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung der Moore und Moorlandschaften dienen.

Im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, Art. 18 und 18a ist der Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt festgelegt. Ausführungen über "Schutz der Moore", "Begriff und Abgrenzung der Moorlandschaften", "Schutz der Moorlandschaften" und "Gestaltung und Nutzung der Moorlandschaften" sind im Natur- und Heimatschutzgesetz, Art. 23a-d dargelegt.

In den nachfolgend aufgeführten Verordnungen sind der Schutz der Biotope und deren geschützten Objekte aufgelistet:

  • Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung (Hochmoorverordnung) vom 21. Januar 1991;
  • Verordnung über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung (Flachmoorverordnung) vom 7. September 1994;
  • Verordnung über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung) vom 1. Mai 1996.


Entwicklung des Moorschutzes in der Schweiz seit 1978

Jahr Hochmoore Flachmoore Moorlandschaften
1978 Beginn Inventar
1979
1980
1981
1982
1983 *1
1984 Abschluss
1985
1986 Beginn Inventar
1987 *2,3
1988 *4 Beginn Inventar
1989 Vernehmlassung
1990 Bereinigung Abschluss
1991 Inkrafttreten Vernehmlassung Abschluss
1992 Bereinigung Vernehmlassung
1993 Bereinigung Bereinigung
1994 Inkrafttreten 1. Serie Bereinigung
1995 *5 Inkrafttreten 2. Serie Bereinigung
1996 Bereinigung Inkrafttreten
1997 Bereinigung
1998 Inkrafttreten 3. Serie

*1 Rothenthurm-Initiative eingereicht am 16.9.83
*2 Änderung NHG vom 19.6.87
*3 Rothenthurm-Initiative angenommen am 6.12.87
*4 Inkrafttreten NHG-Änderung am 1.2.88
*5 Änderung NHG vom 24.3.95

Verteilung der Moore in der Schweiz

folgt


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