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Konzept für den Umgang mit Spezialfällen, insb. Gewächshäusern, im Sachplan Fruchtfolgeflächen

 

Im Rahmen der Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF) stellt sich die Frage, ob und wie Böden mit FFF-Qualität, die von speziellen Nutzungen (Obstkulturen, Gewächshäuser, Golfplätze, Gewässerräume) betroffen sind, weiterhin als FFF angerechnet werden können. Das Projekt umfasst: 1. Erbringen eines Vorschlags für die Regelung der Anrechenbarkeit von Spezialfällen als FFF: - Grundsatzregelung - Kategorisierung der Spezialfälle - Prüfung einer differenzierten Anrechenbarkeit inkl. allfälliger Priorisierung anderer Massnahmen 2. Erbringen eines Vorschlags für die Vorgehensweise bei der Anrechnung von Spezialfällen als FFF: - Einzelfallprüfung: zu erbringende Nachweise, Beweislast - Sicherstellung der Erhaltung der FFF-Qualität des Bodens 3. Überlegungen zur Berücksichtigung der Produktivität von Spezialfällen: - "Umrechnung" der möglichen intensiveren Produktion in Gewächshäusern - Berücksichtigung von Produktionsflächen ausserhalb des Kulturlandes