5 floristische Regionen mit 1947 Arten
 
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Daten: Kartierte Arten ohne Wasserpflanzen, Neophyten und Arten, die in weniger als 10 Kartierflächen vorkommen (Referenz1).

Fast alle neueren publizierten Regionalisierungen richten sich in der Grenzziehung der fünf Hauptregionen nach dem Vorschlag von Gutersohn (1973). Die grössten Unterschiede zwischen dessen naturräumlicher Gliederung und der floristischen Gliederung in 5 Regionen sind in folgenden Regionen festzustellen:

- Ajoie: naturräumlich Hochflächen des Tafeljuras, floristisch Mittelland;

- Aargauer Rheingebiete: naturräumlich Hochflächen und Talboden des Tafeljuras, floristisch Mittelland;

- Klettgau und Randen: naturräumlich Hochflächen und Talboden des Tafeljuras, floristisch Mittelland;

- Linthebene: naturräumlich Talboden der Nordflanke der Alpen, floristisch Mittelland;

- Gebiet bei der Rheinmündung in den Bodensee: naturräumlich Talboden der Nordflanke der Alpen, floristisch Mittelland;

- Napfgebiet, Tössstockgebiet: naturräumlich extramoränisches Mittelland, floristisch Nordalpen;

- obere Tallagen des Gotthardmassivs: naturräumlich Nordflanke der Alpen; floristisch Zentralalpen;

- tiefe Tallagen des Bündnerlandes: naturräumlich Inneralpen, floristisch Nordalpen;

- obere Tallagen des Tessins: naturräumlich Südflanke der Alpen, floristisch Zentralalpen.

Die 5 floristischen Regionen unterscheiden sich von Gutersohn's Naturräumen grob in einem enger gefassten Juragebiet, in einem wesentlich weiter gefassten Nordalpengebiet und einem enger gefassten Zentralalpengebiet. Die Gründe für die z.T. starken Abweichungen liegen in der Gewichtung der Gebirgspflanzen, die oberhalb einer bestimmten Meereshöhe oft sehr geschlossen verbreitet sind. Aargauer und Schaffhauser Jura mit nur spärlichem, reliktischem Gebirgspflanzenvorkommen werden deshalb zum Mittelland gestellt. In den Grenzgebieten zwischen Mittelland und Nordalpen wachsen bereits in der niederen Bergregion viele Alpenpflanzen, so im Napfgebiet oder im östlichen Alpenvorland (oberes Tösstal, unteres Toggenburg).Die Ergebnisse der vorliegenden Analysen zeigen, dass Gliederungen, die auf nicht-floristischer Basis beruhen, für floristische Zwecke nur bedingt sinnvoll sind.