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Die WSL ist den allgemeinen Geschäftsbedingungen des ETH-Bereichs verpflichtet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind den Lieferanten bekanntzugeben und müssen, um gültig zu sein, von den Lieferanten schriftlich akzeptiert werden. Abweichende Bedingungen können zwischen dem Besteller und dem Lieferanten für einzelne Geschäfte ausgehandelt werden. Es wird dringend empfohlen, auf die Anwendung der AGBs des ETH-Bereichs zu beharren.
- AGB für Dienstleistungsaufträge (pdf, 314 KB)
- AGB für die Beschaffung von Gütern (pdf, 333 KB)
- AGB für Informatikdienstleistungen (pdf, 364 KB)
- AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (pdf, 360 KB)
- AGB für Kauf und Wartung von Hardware (pdf, 368 KB)
- AGB für IT Werkverträge und die Pflege von Individualsoftware (pdf, 374 KB)
- Allgemeine Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsaufträge (pdf, 396 KB)
- AVB Forschungsaufträge Stand 2021 (pdf, 332 KB)
Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) genehmigte im September 2000 eine Integritätsklausel zur Vermeidung von Korruption im Beschaffungswesen. Die Klausel ist zusammen mit den entsprechenden AGB des ETH-Bereichs in die jeweilige Ausschreibung und das Vertragswerk aufzunehmen. Die Integritätsklausel enthält eine Konventionalstrafe für Missachtungen der sich aus dieser Klausel ergebenden Pflichten.