14.01.2026 | Beate Kittl | WSL News
Für 2999 bedrohte Arten hat die Schweiz eine besondere Verantwortung, damit sie langfristig überleben können. Sie sind auf der neuen Liste der Prioritären Arten aufgeführt, bei deren Erstellung die Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL beteiligt war. Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen.
- In der Schweiz gelten neu 2999 Arten als prioritär – sie sind für ihr Überleben besonders auf Schutzmassnahmen angewiesen und die Schweiz trägt für ihren Erhalt eine besondere Verantwortung.
- Die nationalen Daten- und Informationszentren unter Infospecies erstellen die Liste der Prioritären Arten, sie ist rechtlich verbindlich.
- Die Liste hilft Bund und Kantonen, begrenzte Naturschutzmittel gezielt einzusetzen und Artenschutz über alle Organismengruppen hinweg besser zu koordinieren.
Die Mehlschwalbe ist darauf, der Blüemlisalp-Laufkäfer, der Insubrische Enzian, das Sternlebermoos, aber auch sämtliche in der Schweiz vorkommenden Fledermäuse: 2999 Arten stehen auf der neuen Liste der Prioritären Arten der Schweiz und benötigen damit am meisten Unterstützung vom Menschen. Sie wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) zusammen mit den nationalen Daten- und Informationszentren zusammengestellt, die in der Dachorganisation InfoSpecies organisiert sind. Deren Präsidentin, die Flechtenexpertin Silvia Stofer von der Eidg. Forschungsanstalt WSL, erklärt, wozu sie dient.
Was ist eine prioritäre Art?
Silvia Stofer: Das sind jene Arten, die für ihre langfristige Erhaltung in der Schweiz darauf angewiesen sind, dass sie gefördert werden. Eine Art ist prioritär, wenn sie auf einer Roten Liste steht und die Schweiz eine internationale Verantwortlichkeit für ihren Schutz hat. In der Schweiz sind etwa 56'000 Arten nachgewiesen, und über 10'000 davon wurden im Rote-Listen-Programm des Bundes untersucht und rund 3700* als bedroht eingestuft. Aus internationaler Sicht ist bei knapp einem Drittel davon der Erhalt und die Förderung der Populationen in der Schweiz besonders wichtig, etwa weil die Art nur in der Schweiz vorkommt (endemisch ist). Häufige und in Europa weit verbreitete Arten sowie nicht einheimische Arten werden nicht prioritär eingestuft.
Derzeit umfasst die Liste der national prioritären Arten nur jene Organismengruppen, für die bereits eine Rote Liste existiert. Die Daten zu diesen Arten werden in nationalen Informationszentren gesammelt und öffentlich bereitgestellt. Zwei davon, SwissFungi für Pilze und SwissLichens für Flechten, werden an der WSL betrieben.
Welche Arten sind das?
Stofer: Die Schnee-Edelraute oder die Schweizer Goldschrecke zum Beispiel kommen weltweit nur in der Schweiz vor, sie sind Endemiten. Für das Überleben dieser Arten trägt die Schweiz die alleinige Verantwortung, denn wenn die Population geschädigt wird, kann sie global aussterben.
Wir tragen auch eine besonders hohe Verantwortung für Teilendemiten, die nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den Nachbarländern vorkommen. Dazu gehören beispielsweise die Engadin-Felsenschnecke oder Breidlers Sternlebermoos. Das Aussterben einer solcher Arten in der Schweiz würde ihren Fortbestand weltweit bedrohen.
Weiter gibt es Arten, die grundsätzlich weit verbreitet sind, doch die Gebiete, in denen sie tatsächlich vorkommen, oft weit auseinander liegen. Deren Bestände sind in der Schweiz wichtig für die Vernetzung und sie sind deshalb prioritär eingestuft. Dazu gehören viele Moose, Flechten und Pilze.
Wozu dient die Liste der Prioritären Arten?
Stofer: Die national prioritäre Liste hilft den Kantonen, angesichts begrenzter Ressourcen auf Projekte für die dringlichsten Kandidaten zu fokussieren. Ausserdem ist sie die Basis, auf der Bund und Kantone die Fördergelder für den Naturschutz – im Rahmen der Programmvereinbarungen – verhandeln. Sie gibt Hinweise darauf, für welche Arten Massnahmen dringlich sind und welche Massnahmen dafür sinnvoll sind. So ist für jeden Kanton ersichtlich, wie viele national prioritäre Arten dort vorkommen und was zu tun ist.
Die Liste der Prioritären Arten gibt es seit 2011 als Teil der Reihe Umweltvollzug des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Das heisst, sie ist rechtswirksam. Seit 1991 sind Rote Listen in der Natur und Heimatschutzverordnung verankert. In der Schweizer Bundesverfassung ist festgeschrieben, dass wir Tier- und Pflanzenarten vor der Ausrottung bewahren müssen.
Welche Probleme haben die prioritären Arten?
Stofer: Die Artenvielfalt geht hauptsächlich durch die Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen und die Beeinträchtigung der Lebensraumqualität verloren. Deshalb sind zum Beispiel viele Moor-Arten auf der Liste. Andere Arten finden zu wenig Nistplätze, wie die Mehlschwalbe, die an Dachvorsprüngen nistet, oder benötigen, wie der Iltis oder die Haselmaus, Hecken als Vernetzungselement zur Nahrungssuche.
Von anderen Arten, wie dem Rosaroten Saftling, einem Pilz in mageren Wiesen und Weiden sind nur wenige kleine Populationen bekannt. Um die Art zu erhalten, gilt es, die bestehenden Vorkommen möglichst schnell zu sichern und die Bewirtschaftungsform des Standorts beizubehalten.
Was kann man für diese Arten tun?
Das kann auf drei Ebenen passieren: Erstens kann man Arten mit spezifischen Massnahmen direkt fördern, beispielsweise durch den Erhalt und die Förderung von Trägerbäumen der Grossen Lungenflechte. Zweitens, die Qualität und Vernetzung von Lebensräumen verbessern, damit die ganze Lebensgemeinschaft profitiert – zum Beispiel benötigt die Rotflügelige Schnarrschrecke offene Bodenstellen in extensiv genutzten trockenen und warmen Wiesen und Weiden. Drittens wäre vielen Arten damit geholfen, dass die ganze Landesfläche biodiversitätsfreundlich genutzt wird – beispielsweise, indem viel mehr Strukturen wie Feld- und Ufergehölze, Weiher, Trockenmauern, Steinhaufen und freistehende Einzelbäume erhalten und angelegt werden.
In Zukunft möchten wir den Schwerpunkt von Massnahmen für einzelne Arten, wie beispielsweise dem Aktionsplan für das Auerhuhn, hin zu Instrumenten verschieben, die mehrere Arten und Organismengruppen zugleich einbeziehen. Ziel ist es, Fördermassnahmen für national prioritäre Arten stärker zu bündeln. Nur mit einem breit angelegten Ansatz haben wir die Chance, die vielen anstehenden Aufgaben zu bewältigen und die Biodiversität in der Schweiz langfristig zu erhalten.
*Korrigendum 15.1.2026: Von 10'000 Arten sind rund 3700 bedroht, nicht 10'000 sind bedroht.
Die Biologin Silvia Stofer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der WSL-Gruppe Naturschutzbiologie. Sie leitet das Nationale Daten- und Informationszentrum für Flechten, SwissLichens, und ist Präsidentin des Dachverbands InfoSpecies.
* Urheberrechts-Hinweis Fledermäuse: Bilder bitte mit folgender Bildquellenangabe verwenden: www.fledermausschutz.ch. Die Bilder dürfen nur für den oben genannten Zweck verwendet werden. Die Urheberrechte bleiben beim Fotografen bzw. beim Bildautor. Die Bilder dürfen ohne Zustimmung des Bildautors nicht an Dritte weitergegeben werden. Medien können das Bild honorarfrei verwenden, sofern sie die oben genannten Nutzungsbedingungen einhalten.
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