Der WSL-Forscher, der den Handel mit bedrohten Arten überwacht

03.03.2021  | Beate Kittl | News WSL 

Am 3. März ist Jahrestag des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), das seit 1973 den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten regelt. Der WSL-Biologe Josef Senn leitet die wissenschaftliche Fachkommission, welche die Schweizer CITES-Vollzugsbehörde berät. Anlässlich des CITES-Jahrestages, dem UN World Wildlife Day am 3. März, haben wir ihm fünf Fragen gestellt.

1: Wie funktioniert CITES?

CITES beschäftigt sich ausschliesslich mit dem internationalen Handel von bedrohten Arten oder Teilen davon (Tiere und Pflanzen). Es ist ein Regelwerk und zugleich auch ein Kontrollsystem. Dabei muss man zwischen legalem und illegalem Handel unterscheiden. Im Fall von legalem Handel müssen ausführende Staaten nachweisen, dass sie die Bestände von Arten nicht gefährdet, die in einem der beiden CITES-Anhänge aufgelistet sind (*). In jedem Land gibt es eine CITES-Behörde. Diese kontrolliert den legalen Handel und kann im Zweifelsfall spezialisierte Firmen und Organisationen mit der Überwachung von Pflanzen und Tierpopulationen beauftragen. Die Kontrollen finden in freier Wildbahn statt, wo gefährdete Arten oder Teile von ihnen gesammelt werden, oder bei gezüchteten Tier- oder Pflanzenarten auf den jeweiligen Farmen und Plantagen.

Bei illegalen Aktivitäten geht es um sehr seltene Arten, bei denen jede Entnahme aus der Wildpopulation den Bestand existenziell gefährden könnte. Ein akutes Beispiel sind alle Nashornarten, da ihre Hörner in der chinesischen Medizin Verwendung finden. Wenn die Länder das nicht in den Griff bekommen, werden wir in zehn oder 15 Jahren keine wilden Nashörner mehr haben.

2: Welche Rolle spielt die Schweiz bei CITES?

Die Schweiz hat einen etwas speziellen Status bei CITES: Als Depositärstaat verwaltet sie alle Beitrittsgesuche und Urkunden aller Länder. Zudem befindet sich der Sitz des Hauptsekretariats in Genf. Ausserdem stellt weltweit kein anderes Land so viele CITES-Bescheinigungen wie die Schweiz aus. Die Uhren- und Luxusindustrie ist einer der grössten Verarbeiter von CITES-gelisteten legalen Produkten, meistens Reptilienhäute für Uhrenarmbänder, Gürtel, Taschen oder Schuhe. Die Schweiz hat als erstes Land ein E-Permitting eingeführt, also elektronische ausgestellte Bewilligungen. Zertifizierte und regelmässig kontrollierte Firmen können diese selbst ausfüllen. Da jedes Armband oder Lederteil eine eigene Bewilligung braucht, sind das hunderttausende von Formularen. Das E-Permitting funktioniert gut, es ist viel aktueller und transparenter als die früher verwendeten Papierformulare, weil jede Unregelmässigkeit sofort auffällt.

3: Was ist Ihre Aufgabe dabei?

Ich bilde mit acht anderen Personen das «Scientific Advisory Committee» für die Schweiz. Das ist eine vom Bundesrat gewählte ausserparlamentarische Fachkommission. Wir schlagen den Behörden beispielsweise vor, wie man den Artenschutz verbessern kann. Diese ziehen uns auch routinemässig bei, wenn zum Beispiel eine in Anhang I gelistete Art, für die der kommerzielle Handel verboten ist, mit einer Ausnahmebewilligung importiert werden soll. Wir dürfen allerdings nur Ratschläge geben, die Entscheide liegen beim CITES-Sekretariat, das beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angesiedelt ist.

4: Welche Arten werden gehandelt?

Im Anhang I sind viele Ziele von Trophäenjägern enthalten, so auch Leoparden und Nashörner. Einzelne Länder erteilen Lizenzen für Abschüsse in überwachten Populationen von sonst stark bedrohte Arten. So erlaubt etwa Namibia Trophäenjägern pro Jahr den Abschuss von fünf Spitzmaulnashörnern. Lizenzen werden teilweise in Auktionen versteigert und können schliesslich mehrere 100'000 Dollar pro Tier kosten. Ein guter Teil des Geldes wird für den Natur- und Artenschutz verwendet, und das Nashorn – oder Teile davon – endet möglicherweise in einem Schweizer Wohnzimmer. Im besten Fall kommt die Trophäenjagd der lokalen Bevölkerung zugute und trägt dazu bei, dass die Wildbestände erhalten bleiben. Ein solches Beispiel ist die Schraubenziege, auch Markhor genannt, in Pakistan. Eine Abschusslizenz kostet ebenfalls über 100'000 Dollar, und ein grosser Teil des Geldes wird in Infrastruktur für die lokale Bevölkerung investiert, zum Beispiel zum Bau von Schulen oder Spitälern.

Anhang II enthält potenziell gefährdete Arten oder Arten mit starker Nachfrage. So ist es zum Beispiel möglich, mit einer CITES-Erlaubnis wilde Gelege von Schildkröten zu sammeln und unter kontrollierten Bedingungen auszubrüten, für die in Liebhaberkreisen eine grosse Nachfrage besteht. Die Idee dieses Vorgehens ist, dass in freier Natur viel mehr Jungtiere sterben würden als unter kontrollierten Bedingungen. Ein guter Teil der ausgebrüteten Jungtiere darf verkauft werden, und der Rest muss wieder freigelassen werden. Hier habe ich selbst einen kleinen Beitrag dazu geleistet, um die Kontrollen zu verbessern. Ich habe nachgefragt, wo denn die Elternbestände seien. Da zeigte sich, dass die betreffenden Arten in manchen Ländern gar nicht wild vorkommen. Diesen Nationen wurde der Handel verboten, und CITES hat diese Praxis nun vermehrt im Blick.

5: Was hat CITES gebracht?

Arten verschwinden nicht mehr einfach, ohne dass es wahrgenommen wird. Auch die Bevölkerung in den Produzentenländern wirkt vermehrt mit. Sie erhält neue Einkommensmöglichkeiten, etwa indem Bauern erfahren, dass es für bestimmte Schildkröten eine Nachfrage gibt und sie diese in Tümpeln züchten können. CITES dient nicht dazu, den Handel zu verbieten, sondern damit Tiere und Pflanzen nachhaltig genutzt werden können, sodass die wilden Populationen nicht gefährdet werden. Ein Beispiel ist das Afrikanische Stinkholz (Prunus africana), aus dessen Rinde ein wirksames Prostatamittel gewonnen werden kann. Schält man nur einen Teil des Baumes, kann der Baum weiterleben und nach ein paar Jahren wieder genutzt werden. Doch die hohen Preise verlocken dazu, die Bäume ganz zu entrinden oder gar zu fällen. CITES hilft, den Handel mit nachhaltiger Rinde zu ermöglichen und den Import illegaler Produkte zu verhindern.

Es ist auch ein Verdienst von CITES, dass sowohl nationale Polizeibehörden wie auch Interpol heute Verstösse gegen den Artenschutz sehr ernst nehmen. Das war vor 10 Jahren noch nicht überall der Fall. Man geht davon aus, dass der illegale Handel mit bedrohten Arten mit 8 bis 10 Milliarden US$ (2011) vergleichbar mit dem Drogen- und illegalem Waffenhandel ist. Es wurden auch schon Transportflugzeuge beschlagnahmt, welche mit Waffen in den globalen Süden flogen und mit illegalen Arten beladen zurückkamen. Seit ein paar Jahren gibt es internationale Netzwerke der Polizeibehörden der Produzenten- und der Konsumentenländer, die koordiniert gegen illegalen Artenhandel vorgehen. Damit konnten grosse Erfolge erzielt werden.

Für Rechtsprobleme gibt es ebenfalls neue Lösungen: Google hat eine Million Dollar gespendet, um anhand von zertifizierten Museumsexemplaren eine DNA-Referenzdatenbank mit CITES gelisteten und ähnlichen Arten einzurichten. So kann konfisziertes Gut innert weniger Stunden genetisch auf die Art bestimmt werden, und damit verwendbare Beweise für Gerichtsfälle erstellt werden. Zuvor mussten Täter häufig aus Mangel an solchen freigelassen werden. Es hat sich bereits gezeigt, dass das wirkt: Der Handel mit geschützten Arten ist zurückgegangen.

CITES steht für “Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora”. Diese internationale Handelskonvention hat zum Ziel, die Tier- und Pflanzenpopulation weltweit nachhaltig zu nutzen und zu erhalten. Es wurde am 3. März 1973 in Washington unterzeichnet und umfasst heute 183 Mitgliedstaaten.  Mittlerweile befinden sich mehr als 5'000 Tier- und 28'000 Pflanzenarten in den CITES-Anhängen, deren internationalen Handel das Abkommen regelt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ist die Vollzugsbehörde in der Schweiz.

* CITES-Anhänge

Anhang I: Die aufgeführten Arten sind akut gefährdet. Diese Arten dürfen nicht kommerziell gehandelt werden (z.B. Elfenbein, Schildpattprodukte, Felle gewisser Wildkatzenarten). Ausgenommen sind z.B. Antiquitäten, Produkte von Zuchttieren, sowie Exemplare für Erhaltungszuchtprogramme und Forschungszwecke. Eine Aus- und Einfuhrbewilligung sind nötig.

Anhang II: Die aufgeführten Arten könnten gefährdet werden, wenn deren Handel nicht kontrolliert würde. Eine Ausfuhrbewilligung ist nötig.

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