31.3.2017 | News
Der Bund reicht heute bei der UNESCO die Kandidatur „Umgang mit der Lawinengefahr“ ein. Die Tradition soll in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen werden. Das SLF hat als Teil der Nominierungsträgerschaft zusammen mit weiteren Partnern das Dossier erarbeitet – unter der Federführung des Bundesamts für Kultur.
Der Umgang mit der Lawinengefahr hat in der Schweiz eine jahrhundertelange Tradition. Seit der Mensch den alpinen Lebensraum besiedelt, durchquert oder sich als Tourist dort aufhält, ist er von Lawinenabgängen bedroht – entsprechend muss er sich bis heute damit auseinander setzen, wie er sich vor dieser Gefahr am besten schützen kann.
Der Bundesrat entschied 2014, den „Umgang mit der Lawinengefahr“ sowie weitere sieben solcher lebendigen Traditionen bei der UNESCO einzureichen, damit diese sie in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes aufnimmt. Mit den Kandidaturen möchte die Schweiz national und international auf den kulturellen Reichtum ihres Landes aufmerksam machen.
Das Bundesamt für Kultur hat die Kandidatur „Umgang mit der Lawinengefahr“ in den vergangenen zwei Jahren gemeinsam mit Vertretern des Kantons Wallis, des SLF, des Schweizer Alpen-Club SAC, des Schweizer Bergführerverbands SBV und des Bundesamts für Umwelt BAFU erarbeitet. Ebenso beteiligt waren Verbände und Institutionen aus Österreich. Ein Novum für die Schweiz - mit diesem Dossier reicht sie zum ersten Mal mit einem anderen Land gemeinsam eine Kandidatur für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes ein.
Die UNESCO wird die Kandidatur in einem mehrmonatigen Verfahren evaluieren. Voraussichtlich im November 2018 entscheidet sie, ob sie den Umgang mit der Lawinengefahr in die Liste aufnimmt.
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Weitere Auskünfte
Anne Weibel, Leiterin Stabsstelle Kommunikation, Bundesamt für Kultur, +41 58 46 27985,anne.weibel@bak.admin.ch
Thomas Antonietti, Verantwortlicher für das immaterielle Kulturerbe, Kanton Wallis, +41 79 796 48 86, thomas.antonietti@admin.vs.ch
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