Finanzen und Versicherungen


Steuern

Quellensteuer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz und ohne Niederlas-sungsbewilligung C werden für ihre Einkünfte an der Quelle besteuert. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die fällige Steuer direkt vom Lohn abzieht und diese an die kantonale Steuerbehörde überweist.

Auch Personen die in der Schweiz arbeiten, ihren steuerrechtlichen Wohnsitz aber im Ausland behalten z.B. Wochenaufenthalter, Grenzgänger etc. werden an der Quelle besteuert. Es gelten hier aber andere Tarife.

Einkommenssteuer

Personen mit Niederlassungsbewilligung C oder einem Bruttoeinkommen von mehr als 120'000 CHF im Jahr müssen eine normale Steuererklärung ausfüllen. Dasselbe gilt, wenn die Person mit einem Schweizer Bürger verheiratet ist oder der Ehepartner die Niederlassungsbewilligung C besitzt.

Die Einkommenssteuer setzt sich aus einer Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuer zusammen. In allen 26 Kantonen gibt es unterschiedliche Steuergesetze und Steuerbelas-tungen. Einmal im Jahr muss eine Steuererklärung ausgefüllt werden. Hieraus wird dann die jährliche Steuerschuld ermittelt.


Sozialversicherungen

Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem unten dargestellten Drei-Säulen-Prinzip. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen die 1. Säule. Diese soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die 2. Säule. Die 3. Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge. In der Regel sollen 2. und 3. Säule zusammen den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung sicherstellen. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der WSL sind Sie (sofern vertraglich nicht anders festgelegt) im Rahmen der 1. und 2. Säule versichert.

ACHTUNG: Sobald der Wohnort und/oder der Arbeitsort (beispielsweise bei Feld- oder Projektarbeiten im Ausland die länger als 1 Monat dauern) einer Person ausserhalb der Schweiz liegt, gelten besondere Regelungen. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Person weiterhin gemäss Schweizer Sozialversicherungsrecht versichert bleibt. Unter Umständen kann es zu unerwünschten Versicherungslücken kommen. Bei Fragen steht Ihnen Human Resources gerne zur Verfügung.


Krankenversicherung

Für alle Personen besteht Krankenversicherungspflicht bei einer Schweizer Krankenkasse. Selbst wenn man nur wenige Monate in der Schweiz lebt oder extra für den Aufenthalt eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, muss man sich versichern oder einen "Antrag für Befreiung" stellen. Weitere Details finden Sie unter "Abschluss Krankenversicherung" in der Rubrik "Nach der Einreise".


Unfallversicherung

Berufsunfall-Versicherung (BU)
Für alle Arbeitnehmenden mit einem sozialversicherungspflichtigen Lohn ist die Berufs-Unfallversicherung obligatorisch. Sie trägt die Behandlungskosten und richtet Taggelder aus. Zudem vergütet sie bei unfallbedingter Invalidität Renten und unterstützt nach dem Tod der versicherten Person ihre Hinterbliebenen.

Die versicherungspflichtigen Mitarbeitenden der WSL sind bei der Schweizerischen Unfallversicherung SUVA gegen die Folgen von Berufsunfällen versichert. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung wird von der WSL bezahlt.

Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU)

Die Nichtberufsunfall-Versicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen ab, die in der Freizeit geschehen. Wer während mindestens 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Massgebend sind die effektiv geleisteten Arbeitsstunden über einen längeren Zeitabschnitt.

Die WSL zahlt als Arbeitgeberin einen Drittel der Prämie der Nichtberufsunfall-Versicherung, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bezahlen Sie die verbleibenden zwei Drittel.


Haftpflicht und Hausrat

Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch. Trotzdem ist es unbedingt zu empfehlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese Versicherung schützt Sie vor Schadensersatzpflicht, wenn Sie eine andere Person verletzt oder das Eigentum einer anderen Person geschädigt haben. Für Radfahrer besteht keine besondere Versicherungspflicht, der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird jedoch empfohlen. Es gibt Wohnungsvermieter, die den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung zur Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags machen.

Hausrat
Eine Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch am Hausrat entstehen. Diese Versicherung ist empfehlenswert. Sie wird oft mit der Privathaftpflichtversicherung kombiniert.

Weiterführende Informationen sowie geeignete Versicherungsanbieter finden Sie unter: