Nach der Einreise


Anmeldung Wohngemeinde (ab einem Aufenthalt von 90 Tagen)

Sie müssen sich innert 14 Tagen nach Einreise bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim Kreisbüro Ihres Wohnkreises in der Stadt Zürich anmelden. Die Anmeldung ist gebühren-pflichtig.

EU-/EFTA-Staatsangehörige

Für die Anmeldung benötigen Sie diese Dokumente: Pass oder Identitätskarte, Arbeitsvertrag und Mietvertrag.

Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige

Für die Anmeldung benötigen Sie diese Dokumente: Pass, Visumsermächtigung oder Zusi-cherung der Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag und Mietvertrag.

Bitte beachten Sie: Senden Sie bitte eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung an Human Resources, sobald Sie diese vom Migrationsamt erhalten haben.


Abschluss Krankenversicherung

Die Krankenversicherung (bestehend aus einer obligatorischen Grundversicherung und freiwilligen Zusatzversicherungen) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Die Versicherung ist nicht Sache des Arbeitgebers und entsteht auch nicht automatisch. Sie müssen die Versicherung auf privater Basis abschliessen und Ihre Anmeldung muss spätestens drei Monate nach Wohnsitznahme in der Schweiz erfolgen.

Einen schriftlich begründeten Antrag um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht können Personen, die sich beispielsweise zu Aus- und Weiterbildungszwecken in der Schweiz aufhalten, stellen. Dies sofern sie sich zeitlich beschränkt in der Schweiz aufhalten und im Ausland über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich entscheidet über Befreiungsgesuche.


Lohnkonto

Für die Lohnüberweisung benötigen Sie eine schweizerische Kontoverbindung. Die Wahl zwischen einer Bank oder der PostFinance steht Ihnen frei.